Wann wird für ein Gebäude ein Energieausweis benötigt?
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bei Neubau, Zubau, Umbau oder umfassender Sanierung eines Gebäudes
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bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung eines Gebäudes
(Ö. Energieausweisvorlagegesetz)*
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bei Gebäuden mit einer Größe von über 1.000 m2 - für größere Menschenansammlungen - zum verpflichtenden Aushang an einer gut sichtbaren Stelle*
Wer muss den Energieausweis vorlegen?
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jede/r, der ein Gebäude neu-, zu- oder umbaut oder umfassend saniert
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jede/r, der ein Gebäude oder einen Teil davon (z.B. eine Wohnung) verkauft, vermietet oder verpachtet – also der Verkäufer oder die Vermieterin
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Eigentümer/innen von Gebäuden mit einer Größe von über 1.000 m2 - für größere Menschenansammlungen
Was steht im Energieausweis?
Der Energieausweis für Wohngebäude enthält:
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den „Heizwärmebedarf“ des Gebäudes und einen Vergleich zu Referenzwerten
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den „Warmwasser-Wärmebedarf“
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den „Heiztechnik-Energiebedarf“ des Gebäudes
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den Endenergiebedarf des Gebäudes
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Empfehlungen für Maßnahmen
Der Energieausweis für Nicht-Wohngebäude enthält zusätzlich:
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den Kühlbedarf des Gebäudes
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den Energiebedarf für die haustechnischen Anlagen und zwar getrennt für Heizung, Kühlung, mechanische Belüftung sowie für die Beleuchtung des Gebäudes
Der Energieausweis für spezielle “Nicht-Wohngebäude“ (z.B. Industriehalle) hat zumindest die U-Werte der Bauteile zu umfassen.
Was kostet der Energieausweis?
Wie beim Preis für andere Dienstleistungen ist der Preis für den Energieausweis zwischen Aussteller und Auftraggeber zu verhandeln. Dieser richtet sich natürlich nach der Größe und dem Typ des Gebäudes.
Wie lang gilt ein Energieausweis?
Der Energieausweis gilt zehn Jahre ab dem Datum der Ausstellung. Nach bisher geltenden oö. Rechtsvorschriften ausgestellte alte Ausweise gelten bis höchsten zehn Jahre nach deren Ausstellung.
Brauchen alle Gebäude einen Energieausweis?
Ein Energieausweis wird für praktisch alle Gebäude-Kategorien benötigt, also für Wohngebäude und für Nicht-Wohngebäude (öffentliche Gebäude, gewerbliche Gebäude, Industriebauten etc.), es gibt nur wenige Ausnahmen (z.B. für Gebäude, die nicht beheizt werden oder für Gebäude mit höchstens 50 m²).
Gibt es neue Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden?
Unabhängig vom Energieausweis wurden neue bautechnische Anforderungen an die thermisch-energetische Qualität von Gebäuden festgelegt:
- Anforderungen an Bauteile (maximale U-Werte für einzelne Bauteile)
- Anforderungen an den Heizwärmebedarf und den Kühlbedarf
- Anforderungen an den Heizenergiebedarf, also jenen Teil des Endenergieeinsatzes, der für die Heizungs- und Warmwasserversorgung aufzubringen ist
- Benchmark-Werte für die Beleuchtung bei Nicht-Wohngebäuden
- Anforderungen an Luft- und Winddichtheit die Vermeidung der sommerlichen Überwärmung und von
- Wärmebrücken
- ein Verbot von Elektroheizungen
- den Vorrang für „alternative Energiesysteme“ bei Gebäuden über 1.000 m2
Ein Energieausweis pro Gebäude?
Der Energieausweis wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude erstellt, kann aber auch für eine einzelne Wohnung oder ein Geschäftslokal innerhalb eines Gebäudes erstellt werden. Sollte es in einem Gebäude mehrere Nutzungszonen (z.B. Wohnbereich und Geschäftsbereich) geben, sind für diese getrennte Ausweise zu erstellen.
Sind die Regeln für den Energieausweis österreichweit einheitlich?
Nein, die Inhalte, Berechnungsvorschriften und Anforderungen werden in jedem Bundesland durch Landesgesetze geregelt. Es wurden aber gemeinsame technische Richtlinien und Normen ausgearbeitet, die viele Bundesländer übernommen haben, einige Bundesländer weichen in ihrer Gesetzgebung aber von diesen deutlich ab.
Wie schaut der Energieausweis aus?
Der Energieausweis besteht aus einer ersten Seite mit einer Effizienzskala, einer zweiten Seite mit detaillierten Energie- und Gebäude-Daten und einem Anhang. Form und Inhalt sind genormt, der Energieausweis ist eine Urkunde mit den entsprechenden rechtlichen Auswirkungen.
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